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Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung jederzeit möglich
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Gehaltsabrechnung: Bezahlte Freistellung oder Kinderkrankengeld?

Gehaltsabrechnung, die hilft. Arbeitnehmer, die ein krankes Kind daheim wissen, können bei der Arbeit sicher nicht zu 100% dabei sein. Da ist es gut, dass der § 616 BGB ihnen eine Freistellung ermöglicht, sofern das Kind unter 12 Jahren alt

Steuerfreie Sachbezüge: Tank- und Geschenkgutscheine

Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich Steuer- und sozialabgabenfrei ! Bis zu einem Wert von monatlich EUR 50,00 (inkl. USt.) können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei Sachbezüge gewähren. Unter Sachbezügen versteht man Waren oder Dienstleistungen. Der Gesamtwert aller überlassenen

Steuerfreie Mitarbeiter-Geschenke bis zu 60 EUR

Aufmerksamkeiten: Geschenke für die Mitarbeiter Aufmerksamkeiten sind Geschenke, die Sie ihrem Mitarbeiter oder seinen Angehörigen zu einem besonderen persönlichen Anlaß gewähren. Bis zu einem Wert von EUR 60,00* (inkl. Umsatzsteuer) sind sie steuer- und sozialabgabenfrei. Persönliche Anlässe können z.B. der
Avbeitszeitkonten im Minijob

Flexibel bleiben bei Minijobs

Geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse können versicherungsfrei sein, wenn das monatliche Entgelt 538 Euro nicht überschreitet – liegt es darüber, dann handelt es sich um ein „normales“ sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und es müssen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Übersteigt das Entgelt 538 Euro nicht

Befristung von Arbeitsverträgen vereinfacht

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers einer Befristung jetzt nicht mehr entgegen, wenn sie mehr als drei Jahre zurückliegt. Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse Der Abschluss befristeter Arbeitsverträge liegt in aller Regel im Interesse der

Keine Anwendung der 1%-Regelung

Wurde die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs arbeitsvertraglich ausgeschlossen und waren neben den betrieblichen lediglich Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte erlaubt, kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ein nach der 1 %-Regelung zu bewertender Nutzungsvorteil nicht angenommen werden. Anscheinsbeweis