LOHNHAUS-Team
Outsourcing der Lohn- und Gehaltsabrechnung jederzeit möglich
Wechseln ist jederzeit möglich.

Die Übernahme Ihrer laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung ist zu jedem Zeitpunkt - auch im laufenden Jahr - möglich. Gern beraten wir Sie ausführlich!

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Lohnrechnungen erstellen lassen oder selbst erstellen?

Lohnprogramme für die betriebsinterne Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wer sich mit der Frage beschäftigt, die Personalabrechnungen im eigenen Haus erstellen zu wollen, stellt schnell fest, das der Aufwand für eine entsprechende Software nicht sehr hoch sein muss. Man kann sie kaufen, monatliche Lizenzgebühren für die Nutzung zahlen oder für einen festen Pauschalpreis pro Lohnabrechnung die Lohndaten online eingeben.

Der größte Kostenfaktor, und das wird häufig unterschätzt, ist die Arbeitszeit. Denn neben der Eingabe der Daten in ein Lohnprogramm, ist umfangreiche Fachkompetenz erforderlich. Zusätzliche Kosten entstehen durch die regelmäßige Fort- und Weiterbildung. Das erforderliche Spezialwissen, das ein Lohnbuchhalter mitbringen muss, schlägt sich zudem auch in seiner Gehaltsforderung nieder.

Und wer ersetzt den  Mitarbeiter, wenn er  längere Zeit ausfällt? Gibt es weitere Kollegen, die die nötigen Kenntnisse mitbringen, um  die Arbeit im Lohnbüro kompetent fortsetzen zu können ? Oder müsste eine externe Hilfe dazugezogen werden, z.B. über eine Zeitarbeitsfirma. Da können sich die Kosten schnell aufsummieren.

Know-How im Lohnbüro

Neuregelungen bei der Lohnabrechnung

Kein anderer Bereich im Unternehmen ist so häufig von Gesetzesänderungen betroffen, wie die Lohnabteilung. Änderungen und Neuerungen folgen in immer kürzeren Abständen. Den Reigen der Neuerungen eröffnete 2006 die Pflicht zur Schätzung der Krankenkassenbeiträge für den laufenden Monat. So sollten die Rentenkassen entlastet werden. Gesetze und Verfahren wurden seitdem  eingeführt und auch schon mal  wieder – nach aufwendiger Einführung –  eingestellt, wie z.B. das  ELENA-Verfahren.

Viele Fragen zur Lohnabrechnung sind zu klärenWer kann sich im Dschungel der Gesetze und Verordnungen als Einzelkämpfer noch auskennen? Fehler aber kosten Geld – spätestens bei der nächsten Prüfung. Denn bei selbsterstellten fehlerhaften Lohnabrechnungen haften Sie als Arbeitgeber allein. Kommt es zu Nachfordungen durch die Krankenkassen,  die Rentenversicherung,  das Finanzamt oder das Zollamt,  kann das die Existenz bedrohen, weil unerwartet Nachzahlungen und Säumniszuschläge für mehrere Jahre summiert fällig werden können.

Extern die Lohnabrechnung erstellen

Diesem Risiko müssen Sie sich nicht aussetzen. Lagern Sie noch heute Ihre Lohnbuchhaltung aus und lassen Sie die Lohnabrechnung durch externe Fachkräfte erstellen.

Durch die Auslagerung der Lohn-und Gehaltsabrechnun können Sie sicher sein, dass in Ihrem Unternehmen keine Gesetzesänderung unberücksichtigt bleibt.

Wird die Lohnabrechnung extern erstellt,  spart dies viel Zeit, die anderweitig effektiver und gewinnbringender eingesetzt werden kann.

Das Dreifach-Plus für Ihren Betrieb:

+ Reduzierung der Kosten
+ Zeitersparnis
+ Zusätzliche Sicherheit

Der Steuerberater: ein gute Wahl für Ihre Personalabrechnung ?

Lohnabrechnung erstellen lassen durch den Steuerberater?

Zum Kerngeschäft Ihres Steuerberaters gehört die Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse. Daneben bietet er Ihnen die Finanz- und Lohnbuchhaltung in der Regel nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch an, denn sie gehören  zu den weniger profitablen Geschäftsfelder seiner Steuerkanzlei. Während er für die Finanzbuchhaltung auf die fachliche Kompetenz seiner Steuerfachangestellten zurückgreifen kann, fehlen ihm  für den Bereich der Lohnbuchhaltung oftmals qualifizierte Mitarbeiter. Denn für die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen benötigen die Steuerfachangestellten zusätzliches Fachwissen. Um dieses Problem zu lösen, beauftragen Steuerberater häufig externe Lohnbüros mit der Erstellung der Lohnabrechnungen für Ihre Mandanten.

Während auf der einen Seite die Lohnbuchhaltung für den Steuerberater eher wenig lukrativ ist, tragen Sie auf der anderen Seite hohe Gebühren. Denn Ihr Steuerberater berechnet seine Dienste nach der Steuerberater-Gebührenverordnung. Neben den nicht gerade niedrigen Preisen der Steuerberater für die  Lohn- und Gehaltsabrechnung wird Ihnen in der Regel jede Zusatzleistung (An- und Abmeldung von Mitarbeitern, die Bearbeitung von Bescheinigungen etc.) auch zusätzlich in Rechnung gestellt. So entsteht auf beiden Seiten wenig Zufriedenheit. Wählen Sie daher den Weg, den auch schon Steuerberater vor Ihnen gewählt hat … legen Sie Ihre Lohnbuchhaltung in die Hände von Spezialisten.

Das LOHNHAUS-Team erstellt Ihre Lohnabrechnungen

schnell – kompetent – zuverlässig

Wir sind auf die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen spezialisiert. Seit über 10 Jahren ist dies unsere tägliche Aufgabe. Von der umfangreichen Erfahrung können Sie heute profitieren.

Zu einem kostengünstigen Pauschalpreis fertigen wir die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter und stellen Ihnen alle notwendigen Lohnauswertungen zur Verfügung. Die Kosten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung sind somit für Sie leicht kalkulierbar.

Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen nicht.

Ein Preis für viele Leistungen, denn wir erstellen nicht nur Ihre Lohnabrechnung

Wir erledigen für Sie die Kommunikation mit den Krankenkassen, dem Finanzamt und allen anderen Behörden; klären Fragen  und erstellen benötigte Formulare, wie z.B. Arbeitsbescheinigungen, Entgeltbescheinigungen oder Erstattungsanträge.

Wir versenden die  Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung für Ihre Mitarbeiter zum Jahresende und erstellen die jährliche Meldung der Entgelte an die Berufsgenossenschaft.

Auch bei Prüfungen durch das Finanzamt oder den Rentenversicherungsträger stehen wir Ihnen zur Seite und begleiten für Sie die Prüfungen durch das Finanzamt oder den Rentenversicherungsträger. Auf Wunsch auch in unserem Haus.

Daneben bieten wir Ihnen unsere Hilfe bei allen Fragen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung kostenlos an. Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns, wann immer Ihnen etwas unklar ist oder Sie Informationen zu einem Thema aus der Lohnbuchhaltung benötigen.

Jetzt wechseln – nicht aufschieben  !

Jetzt handeln

Ein Wechsel ist jederzeit, auch unterjährig möglich. Wir stellen einen nahtlosen Übergang von Ihrer bestehenden Lohnbuchhaltung (Inhouse-Lösung, Steuerberater oder externes Lohnbüro) zum LOHNHAUS-Team sicher.  Für die Übernahme Ihrer Lohnabrechnung bedarf es lediglich einiger Auswertungen, die sich in der Regel  auf Knopfdruck einfach und schnell erstellen lassen können.

Wir beantworten Ihnen gern Ihre Fragen zu einem Wechsel. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0234-9509909 oder auch per EMail an “info@lohnhaus.de”.

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