Aufmerksamkeiten: Geschenke für die Mitarbeiter
Aufmerksamkeiten sind Geschenke, die Sie ihrem Mitarbeiter oder seinen Angehörigen zu einem besonderen persönlichen Anlaß gewähren. Bis zu einem Wert von EUR 60,00* (inkl. Umsatzsteuer) sind sie steuer- und sozialabgabenfrei. Persönliche Anlässe können z.B. der Geburtstag, der Namenstag, die Verlobung, die Hochzeit, eine bestandene Prüfung, Arbeitnehmer-Jubiläum, die Einschulung oder Geburt eines Kindes sein.
Geschenke, die keinen persönlichen Anlass haben, wie z.B. Weihnachtsgeschenke gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Aufmerksamkeiten beziehen sich nicht auf einen Zeitraum, in dem sie gewährt werden können. Entscheidend ist der persönliche Anlass.
Steuerfreie Geschenke für Ihre Mitarbeiter, so oft es möglich ist.
Fallen z.B. zwei Ereignisse in den gleichen Monat, wie z.B. Geburtstag und Hochzeit, so kann für jeden Anlass ein Geschenk von maximal EUR 60,00 steuer- und beitragsfrei gewährt werden.
Mögliche Geschenke: Geschenkgutscheine, Eintrittskarten, Blumen, Bücher, CD´s.
Zu den Aufmerksamkeiten gehören auch Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbilligt oder kostenlos zum Verzehr im Betrieb überlässt sowie Speisen im Rahmen eines außergewönlichen Arbeitseinsatzes soweit sie den Wert von EUR 60,00 nicht übersteigen.
Aufmerksamkeiten sind auch mit Sachbezügen bis zu 50 EUR kombinierbar.
*bis 2014 betrug die steuerfreie Grenze für Aufmerksamkeiten EUR 40,00
(Gesetzliche Grundlage: R19.6 LStR)