Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich
Steuer- und sozialabgabenfrei !
Bis zu einem Wert von monatlich EUR 50,00 (inkl. USt.) können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei Sachbezüge gewähren. Unter Sachbezügen versteht man Waren oder Dienstleistungen.
Der Gesamtwert aller überlassenen Sachbezüge eines Monats darf den Wert von EUR 50,00 nicht überschreiten. Es handelt sich um eine Freigrenze. Wird der Wert in einem Kalendermonat überschritten, so sind die gesamten zugeflossenen Sachbezüge in diesem Monat steuer- und beitragspflichtig.
Im Gegensatz zu den Aufmerksamkeiten bedarf es bei den Sachbezügen bis zu 50 Euro keines besonderen persönliches Ereignisses. Aufmerksamkeiten und Sachbezüge nebeneinander gewährt werden.
Der bekannste Sachbezug im Rahmen der EUR-50-Grenze ist der Benzingutschein. Weitere Beispiele sind:
- – Einkaufsgutscheine
- – Restaurantgutscheine
- – Einkaufskarten von Gutscheinanbietern (evenred.de, bonago.de)
- – Sachgeschenke (Bücher, CD´s, Präsentkorb)
Aber auch
- – Übernahme der Gebühr einer Firmenkreditkarte
- – Mietvorteil (verbilligte Firmenwohnung)
- – Sportanlagen-Nutzung durch die Mitarbeiter
- – Zinsersparnis
fallen unter die EUR-50-Grenze und sind bei der Berechnung der Gesamtwertes mit zu berücksichtigen.
Für Sachbezüge, die nach den amtlichen Vorgaben zu versteuern sind (wie z.B. freie Verpflegung, Unterkunft, Firmenfahrzeug), gilt die EUR-50-Grenze nicht. Sie müssen nicht dazu gerechnet werden.
Auch für alle Sachbezüge, für die der Rabattfreibetrag (Waren, die das eigene Unternehmen herstellt oder vertreibt) abzuziehen ist, zählen nicht dazu.
Welchen Vorteil hat die Gewährung von Tank- und Geschenkgutscheinen im Vergleich zu einer Lohnerhöhung ?
Dazu folgendes Beispiel: Mitarbeiter: Steuerklasse 1, Nettoverdienst 1.600,00 ( Bruttoverdienst 2.410,04)
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | ||
---|---|---|---|
Bruttoverdienst | 2.607,15 | Bruttoverdienst | 2.607,15 |
Steuern | 275,30 | ||
Sozialversicherung | 622,05 | Sozialversicherung | 531,85 |
Gesamtkosten | 3.229,20 | Nettoverdienst | 1.800,00 |
Berechnung bei einem Netto-Mehrverdienst von EUR 50,00
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | ||
---|---|---|---|
Bruttoverdienst | 2.697,11 | Bruttoverdienst | 2.,697,11 |
Steuern | 296,90 | ||
Sozialversicherung | 643,53 | Sozialversicherung | 550,21 |
Gesamtkosten | 3.340,64 | Nettoverdienst | 1.850,00 |
Damit der Arbeitnehmer EUR 50,00 netto mehr verdienen kann, muss der Arbeitgeber in diesem Beispiel EUR 111,44 aufwenden; ein Mehraufwand von 122,88% ….
Selbst bei einem Arbeitnehmer, für den aufgrund eines niedrigen Verdienstes keine Lohnsteuer abzuführen ist, lassen sich die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einsparen.
(Gesetzliche Grundlage: § 8 Abs. 2 EStG)