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Steuerfreie Sachbezüge: Tank- und Geschenkgutscheine

Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich

Steuer- und sozialabgabenfrei !

Bis zu einem Wert von monatlich EUR 50,00 (inkl. USt.) können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei Sachbezüge gewähren. Unter Sachbezügen versteht man Waren oder Dienstleistungen.

Der Gesamtwert aller überlassenen Sachbezüge eines Monats darf den Wert von EUR 50,00 nicht überschreiten. Es handelt sich um eine Freigrenze. Wird der Wert in einem Kalendermonat überschritten, so sind die gesamten zugeflossenen Sachbezüge in diesem Monat steuer- und beitragspflichtig.

Im Gegensatz zu den Aufmerksamkeiten bedarf es bei den Sachbezügen bis zu 50 Euro keines besonderen persönliches Ereignisses. Aufmerksamkeiten und Sachbezüge nebeneinander gewährt werden.

Der bekannste Sachbezug im Rahmen der EUR-50-Grenze ist der Benzingutschein. Weitere Beispiele sind:

Geschenkgutschein

  • – Einkaufsgutscheine
  • – Restaurantgutscheine
  • – Einkaufskarten von Gutscheinanbietern (evenred.de, bonago.de)
  • – Sachgeschenke (Bücher, CD´s, Präsentkorb)

Aber auch

Jobticket

  • – Übernahme der Gebühr einer Firmenkreditkarte
  • – Mietvorteil (verbilligte Firmenwohnung)
  • – Sportanlagen-Nutzung durch die Mitarbeiter
  • – Zinsersparnis

fallen unter die EUR-50-Grenze und sind bei der Berechnung der Gesamtwertes mit zu berücksichtigen.

Für Sachbezüge, die nach den amtlichen Vorgaben zu versteuern sind (wie z.B. freie Verpflegung, Unterkunft, Firmenfahrzeug), gilt die EUR-50-Grenze nicht. Sie müssen nicht dazu gerechnet werden.

Auch für alle Sachbezüge, für die der Rabattfreibetrag (Waren, die das eigene Unternehmen herstellt oder vertreibt) abzuziehen ist, zählen nicht dazu.

Welchen Vorteil hat die Gewährung von Tank- und Geschenkgutscheinen im Vergleich zu einer Lohnerhöhung ?

Dazu folgendes Beispiel: Mitarbeiter: Steuerklasse 1, Nettoverdienst 1.600,00 ( Bruttoverdienst 2.410,04)

Arbeitgeber Arbeitnehmer
Bruttoverdienst 2.607,15 Bruttoverdienst 2.607,15
Steuern 275,30
Sozialversicherung 622,05 Sozialversicherung 531,85
Gesamtkosten 3.229,20 Nettoverdienst 1.800,00

Berechnung bei einem Netto-Mehrverdienst von EUR 50,00

Arbeitgeber Arbeitnehmer
Bruttoverdienst 2.697,11 Bruttoverdienst 2.,697,11
Steuern 296,90
Sozialversicherung 643,53 Sozialversicherung 550,21
Gesamtkosten 3.340,64 Nettoverdienst 1.850,00

Damit der Arbeitnehmer EUR 50,00 netto mehr verdienen kann, muss der Arbeitgeber in diesem Beispiel EUR 111,44 aufwenden; ein Mehraufwand von 122,88% ….

Selbst bei einem Arbeitnehmer, für den aufgrund eines niedrigen Verdienstes keine Lohnsteuer abzuführen ist, lassen sich die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einsparen.

(Gesetzliche Grundlage: § 8 Abs. 2 EStG)

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