Arbeitgeber-Zuschuss zum Jobticket
Stellen Sie sich vor, Ihre Mitarbeiter kommen jeden Tag entspannt und pünktlich zur Arbeit, ohne sich um Staus oder Parkplatzprobleme sorgen zu müssen. Mit dem Deutschland-Ticket bzw. 49-Euro-Ticket, können Sie genau das ermöglichen! Dieses Ticket bietet Ihren Mitarbeitern die Freiheit, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Straßenbahnen und Regionalzüge deutschlandweit zu nutzen – und das nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für private Fahrten.
Ein unwiderstehliches Angebot für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Deutschland-Ticket wird 2023 und 2024 zu einem Einführungspreis von 49 Euro angeboten. Zusätzlich erhalten Arbeitgeber einen Rabatt von 5 %, wenn Sie mindestens 25 % = 12,25 € des Ticketpreises für ihre Arbeitnehmer übernehmen. Konkret bedeutet dies, dass der Preis für das Jobticket im Jahr 2024 von 49 € auf 46,55 € sinkt.
Veranschaulichen wir dies an einem Beispiel:
Kosten eines Jobticket | Kosten für den Arbeitgeber | Kosten für den Arbeitnehmer |
49,00 | 49,00 | |
5% | -2,45 | |
25 % = 12,25 € | 12,25 | -12,25 |
Gesamtkosten | 12,25 | 34,30 |
Ab 2025 erhöht sich der Preis des Jobtickets jährlich um die Inflationsrate.
Steuerliche Vorteile
Nach § 3 Nr. 15 EStG bleiben Ihre Zuschüsse zum 49-Euro-Ticket grundsätzlich steuerfrei, solange Ihr Zuschuss die Ticketkosten nicht überschreitet. Das bedeutet, dass der steuerfreie Zuschuss maximal 46,55 Euro betragen darf wenn Sie das Jobticket für Ihren Mitarbeiter kaufen.
Kauft sich Ihr Arbeitnehmer das 49-Euro-Ticket selbst, so dürfen Sie es mit maximal 49 € steuerfrei bezuschussen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert zu bieten, ohne zusätzliche steuerliche Belastungen.
Vorteile für Minijobber
Auch für Minijobber ist das 49-Euro-Ticket eine fantastische Option. Wenn Sie Ihren Minijobbern das Ticket zusätzlich zum laufenden Verdienst gewähren, bleibt es steuer- und sozialversicherungsfrei. Ein Minijobber, der beispielsweise 538 Euro im Monat verdient, kann das Deutschland-Ticket zusätzlich erhalten, ohne dass der Minijob gefährdet wird. Und das Beste: Das Ticket wird nicht auf die steuerliche Freigrenze von 50 Euro für Sachbezüge angerechnet. Sie können Ihren Mitarbeitern also das 49-Euro-Ticket zusätzlich zum 50-Euro-Sachbezug gewähren.
Einfache Abwicklung
Um die Steuerbefreiung für Jobtickets in der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigen zu können, müssen Sie als Arbeitgeber den Erwerb der Jobtickets nachweisen können. Wenn Ihre Mitarbeiter ihre Jobtickets selbst erwerben, ist es wichtig, den Kaufnachweis in der Personalakte zu dokumentieren. So bleibt alles transparent und nachvollziehbar und Sie kommen sicher durch die nächste Prüfung.
Machen Sie den ersten Schritt in eine mobilere und zufriedenere Zukunft für Ihre Mitarbeiter – mit dem Deutschland-Ticket!